CO2-Kosten, Gaspreisbremse, hydraulischer Abgleich: Das ändert sich jetzt
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Ab dem 1. Januar 2023 müssen Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden teilen. Die Aufteilung der Kosten hängt von der Energiebilanz ab und richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
- Gaspreisbremse: Der Gas- und Fernwärmepreis wird zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Der Preis für Gas beträgt in diesem Zeitraum 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto). Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet.
- Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav): In bestimmten Fällen muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.
- Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW sind ab dem Veranlagungszeitraum 2022 steuerfrei. Erhöhung des linearen AfA-Satzes: Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wurde zum 1. Januar 2023 auf drei Prozent angehoben.
Sollten Sie als Eigentümer oder Vermieter unsicher sein, welche Maßnahmen nun zu beachten sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.